7.4.3. Der Rekurrent macht geltend, bei einem Neuwert des Fahrzeuges von CHF 66'660.00 betrage der Privatanteil CHF 6'400.00. Aufgrund der hohen geschäftlichen Belastung sei ohnehin von einer geringen privaten Fahrleistung auszugehen. Weiter wurde auf ein ab Juli 2014 vorhandenes zweites Fahrzeug verwiesen, dessen Kosten vollumfänglich im Konto 2800 verbucht worden seien.