5.5. Vorab ist jedoch festzuhalten ist, dass beim von der Steuerkommission gewählten Vorgehen keine Abrundung des mit Aufrechnungen ermittelten Einkommens geboten war. Eine angemessene Abrundung kommt bei Vermögensvergleichen zum Zuge (AGVE 2001 S. 205). 5.6. Da im Rekursverfahren einzig noch die Aufrechnung eines Privatanteils Fahrzeuge umstritten ist, wird nachfolgend ausschliesslich darauf eingegangen. - 15 -