5.4. Die Steuerkommission Q. stellte – wie im Einspracheentscheid ausdrücklich dargelegt – für die Bemessung des Einkommens aus selbständiger Erwerbstätigkeit im Veranlagungsverfahren auf den unkorrigierten "Gewinn gemäss eingereichtem Geschäftsabschluss" von CHF 121'751.00 ab, rechnete einen "Privatanteil Fahrzeug" von CHF 7'900.00, einen "Privatanteil Spesen" von CHF 400.00, einen "Privatanteil Konto 6500" von CHF 2'000.00 und einen "Privatanteil Kto. 6700" von CHF 3'000.00 hinzu. Sie rundete das Ergebnis von CHF 135'051.00 um CHF 51.00 auf CHF 135'000.00 ab.