Der Privatanteil Fahrzeug wurde unverändert nicht nach der Mehrwertsteuermethode berechnet, da die privat bezahlten Fahrzeugkosten und die privat gefahrenen Kilometer nicht nachgewiesen worden seien. Ebenso lägen keine Unterlagen über die gesamte Fahrleistung vor. Sämtliche Kosten seien in der Buchhaltung mit CHF 25'124.00 erfasst. Davon sei ein Privatanteil von 1/3 mit CHF 8'375.00 auszuscheiden. In Abzug gebracht wurden verbuchte Kosten von CHF 1'387.00. Für Spesen wurden unverändert CHF 400.00 aufgerechnet, da die Belege keine Angaben des Zahlenden enthielten.