heit der Gerichts- und Anwaltskosten habe er in seiner Einsprache Stellung genommen. 3.5.6. Aus dem Protokoll der Einspracheverhandlung vom 15. Oktober 2018 ergibt sich: "Miete wird überprüft. Einlegerwohnung Fr. 2'000.-/inkl. NK. Nach Juli 2014 gemietet:" 3.6. Die Einsprache wurde mit Entscheid vom 12. November 2018 teilweise gutgeheissen. Es wurde ausgeführt, dass mit der Steuererklärung zwar eine Erfolgsrechnung eingereicht worden sei. Die Veranlagung habe aber nach Ermessen vorgenommen werden müssen. An der Einspracheverhandlung vom 15. Oktober 2018 seien die wesentlichen Punkte der Einsprache noch- - 10 -