Unverändert wurde gestützt auf die Mehrwertsteuermethode ein Privatanteil von CHF 3'733.00 beantragt. Zum Privatanteil Spesen wurde ausgeführt, im Konto 6641 Kundenbetreuung sei ein Betrag von nur CHF 2'958.20 verbucht. Bei Aufrechnung eines Privatanteils von CHF 500.00 verbleibe lediglich noch ein Aufwand von CHF 2'385.20 (recte: CHF 2'458.20), was für die Baubranche weit unterdurchschnittlich sei. Die auf den Konti 6500 und 6700 verbuchten, jedoch nicht akzeptierten Kosten im Betrag von CHF 5'000.00 stünden im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als Architekt. Eine Aufrechnung sei nicht gerechtfertigt.