3.5.3. Mit zwei E-Mails vom 5. September 2018 nahm der Treuhänder zur Aktenergänzung Stellung und reichte Unterlagen ein. Zum Nachweis der privat bezahlten Kosten für Fahrzeuge wurde erklärt, dass in denjenigen Jahren, in denen nur ein Fahrzeug vorhanden gewesen sei, sämtliche Kosten in der Buchhaltung ausgewiesen seien. In den Jahren, in denen ein zweites Fahrzeug vorhanden gewesen sei, seien die Kosten für das zweite Fahrzeug auf dem privaten Verrechnungskonto verbucht worden. Die verlangten Belege für den Nachweis der geschäftsmässigen Begründetheit der An- walts- und Gerichtskosten wurden als "Pendenz von A." bezeichnet.