3.5.2. Mit Aktenergänzung vom 6. August 2018 und Mahnung vom 7. September 2018 wurde der Nachweis der privat bezahlten Kosten für Fahrzeuge anhand von Belegen und Aufstellungen, der Nachweis der geschäftsmässigen Begründetheit der Gerichts- und Anwaltskosten mit Belegen und ein "Vollständigkeitsnachweis" der G. und der H. verlangt.