3.4.2. Mit der Veranlagung vom 25. Juni 2018 wurde ein Reingewinn nach Ermessen von CHF 135'000.00 als Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit erfasst. 3.4.3. Aus den "Notizen 24105779" ergibt sich zur Veranlagung 2014 das folgende: "Tel. mit Herr E. 28.06.2018: Info über Änderung Veranlagungsvorschläge und Mitteilung Überlegungen. 28.06.2018 ie" 3.4.4. Mündliche Kontakte zwischen dem Treuhänder und der Steuerkommissärin ergeben sich auch aus der E-Mail des Treuhänders vom 19. Juli 2018: