Die Aufwendungen seien auf dem Konto 2800 verbucht worden. In Anwendung der Mehrwertsteuermethode ergebe sich für die Zeit vom Januar bis Juli 2014 bei einem Neuwert des Fahrzeuges (ab April 2012) von CHF 66'660.00 ein aufzurechnender Privatanteil von CHF 3'733.00. Weiter wurde zu den Gerichts- und Anwaltskosten geltend gemacht, diese stünden in einem direkten Zusammenhang mit der geschäftlichen Tätigkeit. Die Verbuchung der Kosten für AHV, IV, EO, ALV und FAK würden ab dem Jahr 2017 auf einem Rückstellungskonto erfasst. Insgesamt sei lediglich die Aufrechnung eines Privatanteils für Fahrzeuge von CHF 3'733.00 gerechtfertigt.