2. Gegen die Verfügung vom 25. Juni 2018 erhob A. mit Schreiben vom 25. Juli 2018 Einsprache. Er stellte sinngemäss den Antrag, dass unverändert auf den mit der Steuererklärung angegebenen Gewinn abzustellen sei. 3. Am 15. Oktober 2018 wurde eine Einspracheverhandlung durchgeführt. 4. Mit Entscheid vom 12. November 2018 hiess die Steuerkommission Q. die Einsprache teilweise gut. Der Privatanteil an den Fahrzeugkosten wurde von CHF 7'900.00 auf CHF 7'000.00 herabgesetzt und das steuerbare Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit auf CHF 134'000.00 festgesetzt.