AnwT sowie § 8c Abs. 1 AnwT auf CHF 300.00 (inkl. MWSt und Auslagen) festzusetzen. Davon sind 80 %, d.h. CHF 240.00 (inkl. MWSt), auf die Staatskasse zu nehmen. - 22 - Das Gericht erkennt: 1. In teilweiser Gutheissung des Rekurses wird das steuerbare Einkommen auf CHF 156'300.00 festgesetzt. 2. Der Rekurrent hat die Kosten des Rekursverfahrens, bestehend aus einer Staatsgebühr von CHF 300.00, der Kanzleigebühr von CHF 275.00 und den Auslagen von CHF 100.00, zusammen CHF 675.00, zu 20 % mit CHF 135.00 zu bezahlen. 3. Es wird eine Parteientschädigung von CHF 240.00 (inkl. MWSt) ausgerichtet.