7.4. 7.4.1. Die Steuerkommission Q. rechnete im Veranlagungs- und Einspracheverfahren einen Privatanteil für die Fahrzeugkosten von CHF 9'800.00 zum Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit des Rekurrenten hinzu, was rund einem Drittel der gesamten verbuchten Fahrzeugkosten von CHF 29'554.55 (Fahrzeugaufwand: CHF 26'254.55; Benzin: CHF 3'300.00).) entspricht. Zur Begründung wurde ausgeführt, der Rekurrent habe sämtliche Fahrzeugkosten dem Geschäftsaufwand belastet und selbst keinen Privatanteil verbucht. Die Mehrwertsteuermethode könne nicht angewendet werden. Ohne den vollständigen belegmässigen Nachweis könnten keine weiteren Fahrzeugkosten berücksichtigt werden.