5.4. Die Steuerkommission Q. stellte – wie im Einspracheentscheid ausdrücklich dargelegt – für die Bemessung des Einkommens aus selbständiger Erwerbstätigkeit auf den unkorrigierten "Gewinn gemäss Geschäftsabschluss" von CHF 145'557.00 ab, rechnete einen "Privatanteil Fahrzeug" von CHF 9'800.00, einen "Privatanteil Kommunikation" von CHF 1'800.00, einen "Privatanteil Konto 6500" von CHF 2'600.00 und den "Ertrag Beleg Nr. 1329" von CHF 2'000.00 hinzu. Sie rundete das Ergebnis von CHF 161'757.00 um CHF 757.00 auf CHF 161'000.00 ab.