3.10. Die Replik wurde von einer zu diesem Zweck neu bevollmächtigten Vertreterin verfasst, wobei grundsätzlich auf den Rekurs, die Einsprache und die Stellungnahme zum Veranlagungsvorschlag verwiesen wurde. Bezüglich Privatanteil Auto wurde mit bisheriger Begründung an einem mit der Mehrwertsteuermethode berechneten Privatanteil von CHF 6'400.00 festgehalten. Weitere Begründungen wurden nicht abgegeben.