3.7. Mit E-Mail vom 17. November 2018 führte der Treuhänder aus, im Jahr 2013 sei das Ergebnis der selbständigen Erwerbstätigkeit entgegen der Darstellung im Einspracheentscheid in Absprache mit den Steuerbehörden - 11 - mit einem Buchhaltungsprogramm ermittelt worden. Es seien ein Buchungsjournal, eine Bilanz- und Erfolgsrechnung sowie alle Konto-Ausdru- cke eingereicht worden. Es sei daher nicht nachvollziehbar, weshalb im Einspracheentscheid ausgeführt werde, die Buchhaltung sei durch den Vertreter wie in Vorperioden auf Grundlage einer Excel-Tabelle nacherstellt worden.