Für Kommunikation seien CHF 6'559.00 erfasst worden. Privat bezahlte Telefonkosten seien nicht nachgewiesen worden. Unter Berücksichtigung des bereits ausgeschiedenen Privatanteils von CHF 2'805.00 ergebe sich mit einer Aufrechnung von CHF 1'800.00 ein Privatanteil von 49 %. Der Privatanteil könnte daher in Würdigung der im Einspracheverfahren vorgebrachten Argumente reduziert werden, werde jedoch unter Verweis auf die Ausführungen zum Privatanteil Konto 6500 beibehalten.