Der Privatanteil Fahrzeug wurde unverändert nicht nach der Mehrwertsteuermethode berechnet, da keine privat bezahlten Fahrzeugkosten und die privat gefahrenen Kilometer nicht nachgewiesen worden seien. Ebenso lägen keine Unterlagen über die gesamte Fahrleistung vor. Sämtliche Kosten seien in der Buchhaltung mit CHF 29'554.00 erfasst. Davon sei ein Privatanteil von 1/3 mit CHF 9'800.00 auszuscheiden.