Auto wurde in Ergänzung zur Stellungnahme vom 16. Juni 2018 ausgeführt, dass die Steuerkommissärin von der Mehrwertsteuermethode abgewichen sei und mittels einer nicht offengelegten Berechnung einen wesentlich höheren Privatanteil erfasst habe. Er sei kaum mehr als 6'000 km privat gefahren. Dies ergäbe unter Anwendung der steuerlich üblichen und akzeptierten 70 Rp./km lediglich CHF 4'200.00. Unverändert wurde gestützt auf die Mehrwertsteuermethode ein Privatanteil von CHF 6'400.00 beantragt. Zum Privatanteil Kommunikation wurde ausgeführt, der Rekurrent habe das ganze Jahr 2013 in einem Hotel gewohnt.