3.5.3. Mit zwei E-Mails vom 5. September 2018 nahm der Treuhänder zur Aktenergänzung Stellung und reichte Unterlagen ein. Zum Nachweis der privat bezahlten Kosten für Fahrzeuge wurde erklärt, dass in denjenigen Jahren, in denen nur ein Fahrzeug vorhanden gewesen sei, sämtliche Kosten in der Buchhaltung ausgewiesen seien. Die verlangten Belege für den Nachweis der geschäftsmässigen Begründetheit der Anwalts- und Gerichtskosten wurden als "Pendenz von A." bezeichnet. Weiter wurde auf die Mietkosten und deren geschäftliche Nutzung eingegangen. In den in der Buchhaltung enthaltenen Bankkonti sei zwischen privat und geschäftlich aufgeteilt worden.