3.5. 3.5.1. Mit Schreiben vom 25. Juli 2018 erhob der Rekurrent Einsprache. Er stellte fest, dass der Gewinn gegenüber der Buchhaltung nur noch um CHF 15'500.00 angepasst worden sei (Veranlagungsvorschlag vom 4. Mai 2018: CHF 24'500.00). Im Wesentlichen wurde auf die Begründungen in -8-