Entscheidend sei, dass alle Kontobewegungen gemäss Kontoauszügen korrekt in der Buchhaltung abgebildet seien. Die privaten Auslagen und Bargeldbezüge seien auf dem Konto "Verrechnungs-Konto A." verbucht worden. Für Geschäftsauslagen seien die vereinbarten Aufwandkonti verwendet worden. Die Verbuchung der Kosten für AHV, IV, EO, ALV und FAK würden ab dem Jahr 2017 auf einem Rückstellungskonto erfasst. Insgesamt sei lediglich die Aufrechnung eines Privatanteils von CHF 6'400.00 gerechtfertigt. 3.4. 3.4.1. Aus den "Notizen 24105779" ergibt sich zur Veranlagung 2013 das folgende: