3.3.3. Mit Schreiben vom 16. Juni 2018 erfolgte – nachdem der Rekurrent und sein Treuhänder die Gemeindeverwaltung am 8. Juni 2018 "besucht" hatten – eine ausführliche Stellungnahme. Sodann wurden Belege zu den Ge- richts- und Anwaltskosten eingereicht. An der Besprechung vom 15. Januar 2018 habe der Rekurrent bestätigt, dass private von geschäftlichen Ausgaben sauber getrennt seien. Wenn die Steuerkommissärin dessen ungeachtet private Kosten in den verbuchten Geschäftsunkosten ohne detaillierte Angabe der Belege vermute (Ausführungen A und B), habe der Rekurrent keine Möglichkeit, dazu detailliert Stellung zu nehmen.