7.4.4. Vorab ist festzustellen, dass ein Betrag von CHF 650.00 für den Kauf und die Montage eines Skiträgers (Rechnung der K. AG vom 14. Februar 2012) als nicht geschäftsmässig begründet aufzurechnen ist. Es ist nicht einzusehen, welchem geschäftlichen Zweck ein im Februar 2012 gekaufter Skiträger dienen könnte. - 20 - 7.4.5. Sodann ist bezüglich des nach der Mehrwertsteuermethode festzusetzenden Privatanteils auf die von den Steuerbehörden unbestrittenen Angaben des Rekurrenten zum Neuwert und zum zeitlichen Gebrauch des jeweils geleasten Fahrzeuges abzustellen.