7.4. 7.4.1. Die Steuerkommission Q. rechnete im Veranlagungs- und Einspracheverfahren einen Privatanteil für die Fahrzeugkosten von CHF 10'400.00 zum Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit des Rekurrenten hinzu, was rund einem Drittel der gesamten verbuchten Fahrzeugkosten von CHF 31'239.00 (Unterhalt und Reparaturen CHF 26'246.00 und Benzin CHF 4'993.00) entspricht. Zur Begründung wurde ausgeführt, der Rekurrent habe sämtliche Fahrzeugkosten dem Geschäftsaufwand belastet und selbst keinen Privatanteil verbucht. Die Mehrwertsteuermethode könne nicht angewendet werden.