5.4. Die Steuerkommission Q. stellte – wie im Einspracheentscheid ausdrücklich dargelegt – für die Bemessung des Einkommens aus selbständiger Erwerbstätigkeit auf den unkorrigierten "Gewinn gemäss Geschäftsabschluss" von CHF 85'364.00 ab, rechnete einen "Privatanteil Fahrzeug" von CHF 10'400.00, einen "Privatanteil Kommunikation" von CHF 1'700.00 und einen "Privatanteil Spesen" von CHF 500.00 hinzu. Sie rundete das Ergebnis von CHF 98'964.00 um CHF 3'964.00 auf CHF 95'000.00 ab.