3.8. Mit Rekurs wird denn auch geltend gemacht, die Buchhaltung sei nicht auf der Basis einer Excel-Tabelle erstellt worden, was sich aus den eingereichten Dokumenten ergebe. Bezüglich Privatanteil Auto wurde an einer Berechnung mit der Mehrwertsteuermethode festgehalten. Ebenso wurde mit gleicher Begründung wie im Einspracheverfahren eine Reduktion des Privatanteils Kommunikation auf die verbuchten CHF 1'539.00 verlangt. 3.9. Das KStA verwies in seiner Vernehmlassung auf die Begründung im angefochtenen Einspracheentscheid.