3.7. Mit E-Mail vom 17. November 2018 führte der Treuhänder aus, im Jahr 2012 sei das Ergebnis der selbständigen Erwerbstätigkeit entgegen der Darstellung im Einspracheentscheid in Absprache mit den Steuerbehörden mit einem Buchhaltungsprogramm ermittelt worden. Es seien ein Buchungsjournal, eine Bilanz- und Erfolgsrechnung sowie alle Konto-Ausdru- cke eingereicht worden. Es sei daher nicht nachvollziehbar, weshalb im Einspracheentscheid ausgeführt werde, die Buchhaltung sei durch den - 11 - Vertreter wie in Vorperioden auf Grundlage einer Excel-Tabelle nacherstellt worden.