Für Kommunikation seien CHF 7'865.00 erfasst worden. Privat bezahlte Telefonkosten seien nicht nachgewiesen worden. Unter Berücksichtigung des bereits ausgeschiedenen Privatanteils von CHF 1'539.00 sei an der Aufrechnung von CHF 1'700.00 (total Privatanteil 34 %) festzuhalten. Als Grundlage für die Berechnung der Ermessenseinschätzung sei ein Privatanteil Spesen von CHF 500.00 eingesetzt worden. Da die Ermessenseinschätzung grosszügig abgerundet worden sei, sei faktisch gar keine Aufrechnung Spesen berücksichtigt worden. Damit seien dazu im Einspracheverfahren keine weiteren Erläuterungen notwendig.