Die nacherstellten Belege könnten den Nachweis der geschäftsmässigen Begründetheit von Auslagen nicht erbringen. In der Folge wurde dargelegt, wie das Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit von CHF 95'000.00 ermittelt wurde (vgl. dazu Tabelle in Erw. 3.5.4.). Der Privatanteil Fahrzeug wurde unverändert nicht nach der Mehrwertsteuermethode berechnet, da keine privat bezahlten Fahrzeugkosten und die privat gefahrenen Kilometer nicht nachgewiesen worden seien. Ebenso lägen keine Unterlagen über die gesamte Fahrleistung vor. Sämtliche Kosten seien in der Buchhaltung mit CHF 31'239.00 erfasst. Davon sei ein Privatanteil von 1/3 mit CHF 10'400.00 auszuscheiden.