einen bargeldintensiven Betrieb. Ein Kassabuch werde nicht geführt. Analog der Vorperiode seien die Belege der privaten Kosten vernichtet worden. Die privat bezahlten Kosten für Fahrzeug, Telefon, Spesen, usw. könnten somit nicht nachgewiesen werden. Es sei vom Rekurrenten bestätigt worden, dass sämtliche Kosten für Fahrzeug und Kommunikation in der Buchhaltung erfasst worden seien. Dementsprechend seien angemessene Privatanteile zu verbuchen. Viele der eingereichten Belege seien nacherstellt worden, da der ursprüngliche Beleg nicht mehr vorhanden sei. Die nacherstellten Belege könnten den Nachweis der geschäftsmässigen Begründetheit von Auslagen nicht erbringen.