3.5.3. Mit zwei E-Mails vom 5. September 2018 nahm der Treuhänder zur Aktenergänzung Stellung und reichte Unterlagen ein. Zum Nachweis der privat bezahlten Kosten für Fahrzeuge und Kommunikation wurde erklärt, dass in denjenigen Jahren, in denen nur ein Fahrzeug vorhanden gewesen sei, sämtliche Kosten in der Buchhaltung ausgewiesen seien. Die Telefonund Kommunikations-Rechnungen seien über die in der Buchhaltung enthaltenen Bankkonti abgewickelt worden und es sei zwischen privat und geschäftlich aufgeteilt worden.