Diese Aufwendungen seien im Konto 2800 (Verrechnungskonto) verbucht worden. Zu den Fahrzeugkosten wurde erklärt, die private Nutzung des Geschäftsfahrzeuges sei in der Buchhaltung leider nicht berücksichtigt worden. Neben der extrem hohen Arbeitsbelastung sei praktisch keine Zeit für private Fahrten mit dem Geschäftswagen geblieben. Es wurde in Anwendung der Mehrwertsteuermethode bei einem Neuwert des Fahrzeuges von CHF 60'000.00 (bis März 2012) bzw. von CHF 66'660.00 (ab April 2012) ein Privatanteil von CHF 6'240.00 als angemessen erachtet. Entgegen der Annahme der Steuerkommission Q. spiele es keine Rolle, ob das Bankkonto geschäftlich oder privat sei.