3.3.3. Mit Schreiben vom 16. Juni 2018 erfolgte – nachdem der Rekurrent und sein Treuhänder die Gemeindeverwaltung am 8. Juni 2018 "besucht" hatten – eine ausführliche Stellungnahme. Es wurde ausgeführt, es entspreche keiner gängigen Buchhaltungs- und Abrechnungspraxis, dass der Name des Zahlenden auf den Spesenbelegen aufgeführt werden müsse. An der Besprechung vom 15. Januar 2018 habe der Rekurrent bestätigt, dass private von geschäftlichen Ausgaben sauber getrennt seien.