Sodann liege keine klare Trennung zwischen privaten und geschäftlichen Bankkonten vor. Geschäftliche und private Auslagen würden über das gleiche Bankkonto getätigt. In Berücksichtigung der genannten Faktoren werde das Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit auf CHF 100'000.00 festgesetzt. Darüber hinaus wurden Ausführungen zu den AHV-Rückstellungen gemacht.