3. Am 15. Oktober 2018 wurde eine Einspracheverhandlung durchgeführt. 4. Mit Entscheid vom 12. November 2018 wies die Steuerkommission Q. die Einsprache ab. 5. Den Einspracheentscheid vom 12. November 2018 (Zustellung am 14. November 2018) hat A. mit Rekurs vom 14. Dezember 2018 (Postaufgabe gleichentags) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weitergezogen. Er stellt die Anträge: Reduktion des Privatanteils Auto auf CHF 6'240.00 und Verzicht auf die Aufrechnung eines Privatanteils Kommunikation. Auf die Begründung wird, soweit für den Entscheid erforderlich, in den Erwägungen eingegangen.