StR 2015 S. 659 ff., weshalb die Steuerverwaltung des Kantons Bern die Praxis zum wirtschaftlichen Neubau Ende März 2015 aufgegeben hat). - 26 - Das Gericht erkennt: 1. In teilweiser Gutheissung des Rekurses werden das steuerbare Einkommen auf CHF 848'329.00 und das satzbestimmende Einkommen auf CHF 313'665.00 festgesetzt. Vom steuerbaren Gesamteinkommen unterliegen CHF 60'000.00 der privilegierten Dividendenbesteuerung gemäss § 45a Abs. 1 StG.