8.3.2.3. Nach Auffassung der Steuerkommission R. liegen keine Hinweise in Rechnungen, der Bauabrechnung oder Fotos etc. vor, dass im Rahmen des Umbaus bzw. der Sanierung denkmalpflegerische Arbeiten vorgenommen wurden (vgl. Vernehmlassung der Abteilung Steuern der Gemeinde R. vom 15. Januar 2019, S. 2). Die Vertreterin der Rekurrenten führt denn auch lediglich aus, es sei notorisch, dass Arbeiten an bestehenden und überdies unter Ortsbildschutz stehenden Bauten erheblich teurer ausfallen wie ein Neubau. Konkrete Angaben, dass bzw. welche denkmalpflegerischen Arbeiten in welchem kostenmässigen Umfang vorliegend angefallen sind, macht sie keine.