7. 7.1. Die Kosten der Sanierung bzw. des Umbaus der Wohnungen beliefen sich auf total CHF 531'123.72 (vgl. Rekursbeilage 8). Dieser Betrag erscheint im Verhältnis zum Kaufpreis (CHF 247'000.00) als sehr hoch und stellt gemäss der bundesgerichtlichen Rechtsprechung ein starkes Indiz für eine bedeutende Verbesserung des Standards dar (vgl. Bundesgerichtsurteil vom 23. Februar 2015 [2C_286/2014] Erw. 3.4 = StE 2015 B 25.6 Nr. 64 = StR 2015 S. 428).