Zu den Wohnungen auf der Parzelle Nr. fff wird ausgeführt, dass diese bis kurz vor der Handänderung bewohnt gewesen seien. Die untere Wohnung sei auf Wunsch der Mieterin nur sanft renoviert worden, während die obere, von den Rekurrenten genutzte Wohnung mehr, aber nicht zum Abzug geltend gemachten Komfort aufweise. Wäre die Argumentation der Vorinstanz richtig, würde sie zur verdeckten Wiedereinführung der im Kanton Aargau per 1. Januar 2009 und im Bund ein Jahr später abgeschafften Dumont-Praxis führen, was keinen Rechtsschutz finden könne. - 17 -