Die verbleibenden CHF 585'000.00 würden sich mit CHF 25'000.00 auf den Speicher (Parzelle Nr. ddd), mit CHF 531'000.00 auf das Wohnhaus (Parzelle Nr. fff) und mit CHF 18'000.00 auf die Landparzelle (Parzelle Nr. ggg) aufteilen. Würden diesen aufgeteilten Baukosten die jeweiligen Kaufpreise gegenübergestellt, würden sie den Landpreis um etwa einen Fünftel und denjenigen der Wohnungen (Parzelle Nr. fff) um rund das Doppelte übersteigen, während sie beim Speicher (Parzelle Nr. ddd) ca. 4/5 betragen würden. Allein aufgrund dieser Proportionen auf einen faktischen Neubau zu schliessen, sei indessen falsch, irreführend und unzulässig.