Prüfung – als gesetzmässig erweisen und allfällige Zugeständnisse der Beteiligten innerhalb des Spielraumes bleiben, den das Gesetz ohnehin gewährt (VGE vom 20. Februar 2004 [BE.2003.,00301]; SGE vom 23. Juni 2022 [3-RV.2021.17]). Das ist vorliegend der Fall. Es sind daher betreffend Parzelle Nr. ddd CHF 10'325.75 als Liegenschaftsunterhalt zum Abzug zuzulassen.