5.4. 5.4.1. Die Abteilung Steuern der Gemeinde R. beantragt in ihrer Vernehmlassung vom 15. Januar 2019 betreffend die Parzelle Nr. ddd (Speicher), es seien CHF 10'325.75 als Liegenschaftsunterhalt zum Abzug zuzulassen. Das Kantonale Steueramt (vgl. Vernehmlassung vom 18. Januar 2019) und die Vertreterin der Rekurrenten (vgl. Replik, S. 4) schliessen sich diesem Antrag an. Es liegen also übereinstimmende Anträge vor.