5. 5.1. Mit Kaufvertrag vom 20. Juni 2012 tritt G. die in T. gelegenen Liegenschaften Nr. ddd und Nr. eee sowie seine Miteigentumsanteile von 13/48 an der Parzelle Nr. fff und von ½ an der Parzelle Nr. ggg mit allen Rechten und Pflichten an die Rekurrenten ab. Ebenfalls tritt H. ihre Miteigentumsanteile von 13/48 an der Parzelle Nr. fff und von ½ an der Parzelle Nr. ggg mit allen Rechten und Pflichten an die Rekurrenten ab. - 15 - Die Käufer übernahmen sämtliche Kaufobjekte zu Miteigentum je zur Hälfte. Nutzen und Schaden gingen per 1. Juli 2012 auf die Rekurrenten über. Als Kaufpreis haben die Vertragsparteien das Folgende vereinbart: