welcher ein Beauftragter aufgrund der auftragsrechtlichen Herausgabepflicht (Art. 400 Abs. 1 OR) Retrozessionen bzw. Bestandespflegekommissionen dem Auftraggeber herauszugeben hat. Da diesem Geldzufluss kein korrelierender Vermögensabgang gegenübersteht, stellen die den Rekurrenten bezahlten Vertriebsentschädigungen auch keinen steuerfreien Schadenersatz dar. 4.6. 4.6.1. Mit Schreiben vom 6. August 2018 teilte die Vertreterin der Rekurrenten der Steuerkommission R. das Folgende mit: