Umschreibung der den Rekurrenten ausbezahlten "Vertriebsentschädigungen" geht jedoch hervor, dass es sich dabei um von Fondsleitungsgesellschaften aus den Management Fees an die E. AG entrichtete Bestandespflegekommissionen, d.h. Produkte-Retrozessionen handelt. Diese Beurteilung wird durch die E-Mail vom 5. Juli 2018 von F. (Mitunterzeichner der Vergleichsvereinbarung), E. AG, Managing Director, Leiter XY, an die Vertreterin der Rekurrenten bekräftigt, worin das Folgende ausgeführt wird: