Berechnung: Vertriebsentschädigungen werden in der Regel periodisch (monatlich, quartalsweise, halbjährlich oder jährlich) abgerechnet. Basis für die Berechnung der Vertriebsentschädigungen ist grundsätzlich der Marktwert des einzelnen Anlageprodukts zum Berechnungszeitpunkt (Monats-, Quartals-, Halbjahres- oder Jahresende). Die Berechnungen der ausgewiesenen Vertriebsentschädigungen beinhalten noch keine Abzüge für Auslagenersatz bzw. Abzug für Vertriebsaufwand und sonstige Aufwände der E. AG.