Allgemein: Als Vertriebsentschädigungen (auch Retrozessionen beziehungsweise Bestandespflegekommissionen genannt) werden jedwelche geldwerte direkte oder indirekte Leistungen bezeichnet, die E. AG von Konzern- oder Drittgesellschaften erhält, deren Fonds und/oder strukturierten Produkte E. AG im Auftrag und auf Rechnung ihrer Kunden erwirbt und/oder hält. Diese sind ein ihr zustehendes Entgelt für erbrachte Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Vertrieb solcher Anlageprodukte an Kunden. Einzelne Produktanbieter gewähren E. AG nicht geldwerte Vorteile.