Produkte-Retrozessionen werden im Allgemeinen in der Gewinn- und Verlustrechnung des Anlageprodukts als Aufwand verbucht und schmälern damit dessen (steuerbaren) Ertrag. Werden solche Produkte-Retrozessionen dem Steuerpflichtigen zurückbezahlt, handelt es sich für diesen folglich um steuerbaren Vermögensertrag im Sinn von § 29 Abs. 1 StG. Grundsatz:  Die Rückerstattung von zu Unrecht erhobenen Produkte-Retrozessio- nen ist steuerbarer Vermögensertrag.  Die Rückerstattung von Banken-Retrozessionen ist im Privatvermögen einkommenssteuerrechtlich unbeachtlich  Der Nachweis ist durch den Pflichtigen zu erbringen."