Die zivilrechtliche Abteilung des Bundesgerichts hat diese Frage im Urteil vom 30. Oktober 2012 (4A_127/2012 und 4A_141/2012 = 138 III 755) bejaht. Das Bundesgericht kam weiter zum Schluss, dass die in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur Herausgabepflicht von Retrozessionen und Rückvergütungen auch für Banken gelten, die als Vermögensverwalter für ihre Kunden tätig sind, wenn sie für den Kunden Anlagefonds und strukturierte Produkte erwerben und dabei Bestandespflegekommissionen, d.h. einen Anteil der dem Fondsvermögen belasteten Verwaltungskommission, die periodisch von der Fondsleitung erhoben wird, erhalten.